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Führungs-Zeugnis

Im Führungs-Zeugnis steht, ob eine Person schon einmal verurteilt worden ist.

Bildquelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Wer eine Straf-Tat macht, kommt vor das Gericht.

Zum Beispiel, wenn jemand etwas geklaut hat.

Wenn das Gericht die Person dann verurteilt,
bekommt die Person eine Strafe.

Zum Beispiel eine Geld-Strafe.

Oder die Person muss ins Gefängnis.

Die Strafen werden dann in das Führungs-Zeugnis geschrieben.

Manche Strafen werden nicht in das Führungs-Zeugnis geschrieben.

Zum Beispiel kleine Geld-Strafen.

 

Für manche Berufe brauchen Sie ein Führungs-Zeugnis.

Dann können Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen.

Dafür müssen Sie ins Rathaus gehen.

Dort müssen Sie Ihren Pass oder Ihren Personal-Ausweis zeigen.

 
Die Adresse vom Rat-Haus ist:

Stadt Vöhringen

Hettstedter Platz 1

89269 Vöhringen

Die Telefon-Nummer ist: 07 30 06 96 22 19 9

Haben Sie noch Fragen zum Führungs-Zeugnis?

Dann rufen Sie im Bürger-Büro an.

Die Telefon-Nummer vom Bürger-Büro ist: 07 30 69 62 20

Sie können das Bürger-Büro auch besuchen.

Die Öffnungs-Zeiten sind:

Am Montag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.

Und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Am Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.

Am Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.

Am Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.

Und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.