Führungs-Zeugnis
Im Führungs-Zeugnis steht, ob eine Person schon einmal verurteilt worden ist.
Wer eine Straf-Tat macht, kommt vor das Gericht.
Zum Beispiel, wenn jemand etwas geklaut hat.
Wenn das Gericht die Person dann verurteilt,
bekommt die Person eine Strafe.
Zum Beispiel eine Geld-Strafe.
Oder die Person muss ins Gefängnis.
Die Strafen werden dann in das Führungs-Zeugnis geschrieben.
Manche Strafen werden nicht in das Führungs-Zeugnis geschrieben.
Zum Beispiel kleine Geld-Strafen.
Für manche Berufe brauchen Sie ein Führungs-Zeugnis.
Dann können Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen.
Dafür müssen Sie ins Rathaus gehen.
Dort müssen Sie Ihren Pass oder Ihren Personal-Ausweis zeigen.
Die Adresse vom Rat-Haus ist:
Stadt Vöhringen
Hettstedter Platz 1
89269 Vöhringen
Die Telefon-Nummer ist: 07 30 06 96 22 19 9
Haben Sie noch Fragen zum Führungs-Zeugnis?
Dann rufen Sie im Bürger-Büro an.
Die Telefon-Nummer vom Bürger-Büro ist: 07 30 69 62 20
Sie können das Bürger-Büro auch besuchen.
Die Öffnungs-Zeiten sind:
Am Montag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
Und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Am Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
Am Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
Am Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
Und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.