Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Vöhringen ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barierrefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.leichte-sprache.voehringen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BayEGovV vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
- Es werden nicht durchgängig für alle Bilder Alternativtexte angeboten.
- Für die Logos im Kopf- und Fußbereich der Webseite wird kein Alternativtext angeboten.
- Die Navigation lässt sich mit der Tabulatortaste steuern, geöffnet werden muss sie aber mit der Entertaste. Ob hier eine Barriere vorliegt, wird geprüft.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung (www.bitvtest.de) erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 06.01.2025
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter stadtverwaltung@voehringen.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehender Mitteilungen ist:
Stadt Vöhringen
Hettstedter Platz 1
89269 Vöhringen
Telefon: +49 7306 96 22-0
Telefax: +49 7306 96 22-199
stadtverwaltung(at)voehringen.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderung an die Barrierefreiheit zu stellen:
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html